betriebsbedingte Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
⇡ ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 II KSchG). Eine b.K. ist gerechtfertigt, wenn eine unternehmerische Entscheidung vorliegt, wegen inner- oder außerbetrieblicher Ursachen (Rationalisierung, Auftragsmangel) Arbeiten nicht mehr im Betrieb erledigen zu lassen und deshalb ein oder mehrere Arbeitsplätze überflüssig werden. Im Streitfall muss der Arbeitgeber dies nachvollziehbar darlegen und beweisen, auch, dass eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich ist. Die unternehmerische Entscheidung wird vom Arbeitsgericht nicht auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft. Die b.K. ist trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte (Lebensalter, Familienstand etc.) nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die soziale Auswahlpflicht entfällt jedoch, soweit betriebstechnische, wirtschaftliche oder sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer bedingen. Im ⇡ Insolvenzverfahren sind b.K. nach Maßgabe der §§ 125–126 InsO erleichtert, bes. wenn eine Namensliste in einem ⇡ Interessenausgleich die zu kündigenden Arbeitnehmer benennt.
- Vgl. auch ⇡ Kündigungsschutz.
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Betriebsbedingte Kündigung — Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein Gesetz, das die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit ( Dauerschuldverhältnissen ) zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung… … Deutsch Wikipedia
Kündigung (Deutsches Arbeitsrecht) — Unter einer Kündigung versteht man im deutschen Arbeitsrecht in erster Linie die einseitige Erklärung, die ein Arbeitsverhältnis beenden soll (Arbeitsrecht). Inhaltsverzeichnis 1 Die Kündigung im deutschen Arbeitsrecht 1.1 Form 1.2 … Deutsch Wikipedia
Kündigung (Arbeitsrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit einer der Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden (Arbeitsrecht) … Deutsch Wikipedia
Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… … Deutsch Wikipedia
Kündigung — Kụ̈n|di|gung ; betriebsbedingte Kündigungen; vgl. vierteljährig und vierteljährlich … Die deutsche Rechtschreibung
Personenbedingte Kündigung — Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein Gesetz, das die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit ( Dauerschuldverhältnissen ) zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung… … Deutsch Wikipedia
Verhaltensbedingte Kündigung — Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein Gesetz, das die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit ( Dauerschuldverhältnissen ) zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung… … Deutsch Wikipedia
ordentliche Kündigung — 1. Begriff: Rechtsbehelf zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen (⇡ Kündigung), die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind. In Arbeitsverhältnissen von festbestimmter Dauer (⇡ befristeter Arbeitsvertrag) ist eine o.K. nur möglich, wnn das… … Lexikon der Economics
soziale Auswahl — ⇡ betriebsbedingte Kündigung … Lexikon der Economics
Sozialwidrigkeit von Kündigungen — ⇡ betriebsbedingte Kündigung, ⇡ personenbedingte Kündigung, ⇡ verhaltensbedingte Kündigung … Lexikon der Economics